Abgeordnete

Marc Bernhard
© Marc Bernhard
Marc Bernhard, AfD
Rechtsanwalt, MBA

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Februar 1972 in Reutlingen; zwei Kinder.
1990 Amerikanischer High School Abschluss Tacoma, USA; 1992 Abitur in Ulm; 1992 bis 1993 Wehrdienst; 1993 bis 1998 Jurastudium an der Universität Augsburg, Studium der italienischen Sprache an den Universitäten Perugia und Augsburg; 1998 Erstes juristisches Staatsexamen; 2000 Zweites juristisches Staatsexamen; 2006 bis 2008 berufsbegleitendes MBA Studium an der Open University Business School, England; 1996 bis 2001 Kirchengemeinderat.
1999 bis 2000 Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Modena, Italien; 2000 bis 2003 Syndikusanwalt eines weltweit tätigen IT-Unternehmens; 2003 bis 2008 Mitglied der Geschäftsleitung, Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung eines Telekommunikationsunternehmens; 2008 bis 2011 Kaufmännischer & Juristischer Direktor eines größeren mittelständischen Unternehmens; Kaufmännischer Leiter der Holding.
22 Jahre in der CDU; 2000 bis 2013 Ortsvorsitzender der CDU Dornstadt; 1999 bis 2013 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Alb-Donau/Ulm; in der Jungen Union u. a. 7 Jahre Kreisvorsitzender und viele Jahre Mitglied des Bundes- und Landesvorstandes.
Seit 2013 Mitglied der AfD; seit 2014 stellvertretender Sprecher des AfD-Kreisverbands Karlsruhe Stadt; seit 2017 Mitglied des Landesvorstandes der AfD Baden-Württemberg. 1999 bis 2012 Mitglied im Gemeinderat Dornstadt, 2014 bis Mitte 2019 Stadtrat in Karlsruhe. Seit November 2018 Sprecher der Landesgruppe Baden-Württemberg der AfD-Fraktion; seit 2019 Sprecher der AfD-Karlsruhe.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.