Abgeordnete

Jakob Blankenburg
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Jakob Blankenburg, SPD
Politikwissenschaftler

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. August 1997 in Uelzen; ledig.
2015 bis 2021 Studium der Politikwissenschaft, Leibniz Universität Hannover.
Februar 2016 bis August 2017 Studentischer Mitarbeiter bei Kirsten Lühmann, MdB. Februar 2019 bis Juli 2019 Digital Campaigns and Strategy, Cosmonauts and Kings GmbH (Vollzeit); Juli 2019 bis Dezember 2019 Online- Kommunikation und Social Media für den Oberbürgermeisterwahlkampf, SPD-Stadtverband Hannover (Vollzeit); seit Januar 2020 Freiberufliche Tätigkeit als Berater für Online-Kommunikation; 2020 bis 2021 Social Media Manager, SPD Landtagsfraktion Niedersachsen; seit 2021 Pressereferent, SPD Landtagsfraktion Niedersachsen.
2016 bis 2021 Abgeordneter im Kreistag Uelzen und Ratsherr der Einheitsgemeinde Bienenbüttel; 2017 bis 2021 Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des SPD-Unterbezirks Uelzen/ Lüchow-Dannenberg; seit 2018 Mitglied im Landesvorstand der SPD Niedersachsen; seit 2017 Landesvorsitzender der Jusos Niedersachsen; 2019 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Uelzen/Lüchow-Dannenberg; seit 2021 Mitglied im Präsidium der SPD Niedersachsen.
Seit 2016 Initiator des jährlichen Aufstehen gegen Rassismus Festivals in Uelzen und Vorsitzender des Trägervereins Uelzen bleibt bunt e. V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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