Abgeordnete

Andreas Bleck
© Andreas Bleck/Tobias Adam
Andreas Bleck, AfD
Büroleiter

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. April 1988 in Neuwied; konfessionslos; verheiratet.
2005 Mittlere Reife an der Heinrich-Heine-Realschule in Neuwied; 2009 Allgemeine Hochschulreife an der David-Roentgen-Schule in Neuwied; seit 2009 Studium Deutsch und Erdkunde für das Lehramt an Realschule plus an der Universität Koblenz-Landau.
2016 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dr. Jan Bollinger, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
2010 bis 2013 CDU-Mitglied; seit 2013 AfD-Mitglied; 2013 bis 2015 stellvertretender Kreisvorsitzender der AfD Neuwied; seit 2014 Mitglied des Kreistages Neuwied; 2014 bis 2016 stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Neuwied; 2015 bis 2017 Beisitzer im Bundesvorstand der Jungen Alternative für Deutschland; 2016 bis 2017 Beisitzer im Landesvorstand der AfD Rheinland-Pfalz; seit 2016 AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Neuwied.
Seit 2002 Schiedsrichter im Fußballverband Rheinland; 2012 Ehrennadel in Silber für zehn Jahre Tätigkeit als Schiedsrichter; seit 2010 Mitglied der Bürgerbewegung Pax Europa.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.