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Abgeordnete

Katrin Budde
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Katrin Budde

© Katrin Budde/Thomas Koehler

Katrin Budde, SPD

Diplom-Ingenieurin für Arbeitsgestaltung

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesarchiv (BArch), Koblenz,
  • Vorsitzende des Beratungsgremiums gemäß Neufassung des § 39 Absatz 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
  • Bundeskanzleramt, Berlin,
  • Vorsitzende der Jury für den Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation
  • Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates
  • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), Berlin,
  • Mitglied des Präsidiums
  • Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen in der DDR“, Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Kuratoriums


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesstiftung Bauakademie, Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Stiftungsrates
  • Deutsche Filmakademie e.V., Berlin,
  • Mitglied der Vorauswahlkommission Spielfilm
  • Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V., Berlin,
  • Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn,
  • Vertreterin des Kulturausschusses
  • Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates


Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
  • ELNET Deutschland e.V., Berlin,
  • Übernahme der Reisekosten, 2022, 4.987,67 EUR

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.