Abgeordnete

Isabel Cademartori
© Isabel Cademartori/ Tobias Schult
Isabel Cademartori, SPD
Wirtschaftspädagogin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. Januar 1988 in Bad Saarow-Pieskow; konfessionslos; ledig.
1994 bis 2000 Deutsche Schule Santiago de Chile; 2007 Abitur an der Sophienschule Hannover; 2004 bis 2005 Auslandsjahr an der Hoer Oranje Meisieskool in Bloemfontein, Südafrika;
2011 Bachelor Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) an der Universität Mannheim (Auslandssemester an der Universidad Catolica de Chile); 2014 Master Wirtschaftspädagogik (M.Sc.) an der Universität Mannheim;
2014 bis 2019 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Berufliches Lehren und Lernen der Universität Mannheim; 2020 bis 2021 Wissenschaftliche Mitarbeiterin von Dr. Stefan Fulst-Blei MdL;
seit 2019 Mitglied des Gemeinderates der Stadt Mannheim, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Gemeinderat; stellvertretende Kreisvorsitzende der SPD Mannheim; Präsidium Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg;
Vorsitzende der Freunde und Förderer des Herschelbads e.V.
Mitgliedschaften: Ver.di, AWO, DRK, Absolventum Mannheim, Begegnugstätte Westliche Unterstadt, Neckarstadt-Kids, KulturQuer QuerKultur, Förderverein Zentraler Lehrgarten, Bürger- und Gewerbeverein Östliche Unterstadt, Bürgerverein Innenstadt West.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.