Abgeordnete

Hakan Demir
© Hakan Demir/Max Neudert
Hakan Demir, SPD
Politikwissenschaftler

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. November 1984 in Corum / Türkei; ledig.
Mitte der 1980er Jahre in Krefeld am Niederrhein aufgewachsen; Abitur; Zivildienst beim Paritätischen Wohlfahrtsverband; Studium der Politikwissenschaft, Philosophie und Betriebswirtschaftslehre in Trier und im Rahmen eines Auslandsaufenthalts ein Jahr in Istanbul; 2012 Umzug nach Berlin-Neukölln; Engagement bei der SPD-Rixdorf; später Vorsitzender; seit 2018 Mitglied im Landesvorstand der SPD Berlin und Landesparteitagsdelegierter sowie Co-Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt.
Arbeit als Onlinejournalist und Teil der MiGAZIN-Redaktion, die 2012 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet wurde; zeitweise Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins DeutschPlus e.V. und später Tätigkeit im Bereich der politischen Bildung bei Dialog macht Schule gGmbH; Leitung des Berliner Büros des Hallenser Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby, dort zuständig für die Themen Arbeit, Soziales und Integrationspolitik; Teilnahme an der Initiative Brand New Bundestag 2021
Mitgliedschaften: Vereinte Diensleistungsgewerkschaft - ver.di.; Sivasli Canlar e.V.; Alevitische Gemeinde zu Berlin e.V.; Rudower Heimatverein e.V.; Alte Dorfschule Rudow e.V.; Neue deutsche Medienmacher (NDM) e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.