Abgeordnete

Karamba Diaby
© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern
Dr. Karamba Diaby, SPD
Diplom-Chemiker

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. November 1961 in Marsassoum/Senegal; verheiratet; drei Kinder.
1982 bis 1984 Hochschulstudium, Universität Dakar (Senegal); 1985 bis 1986 Deutschkurs am Herder-Institut der Universität Leipzig; 1986 bis 1991 Chemiestudium, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; 1992 bis 1996 Promotionsstudium, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
2009 bis 2012 Vorsitzender des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates; seit 2010 Mitglied im Bündnis „Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage“.
Seit 2008 Mitglied im SPD-Stadtverband Halle (Saale); 2009 bis 2015 Mitglied des Stadtrates in Halle (Saale).
Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, der IG BCE und des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt. Präsidiumsmitglied des Bundes Heimat und Umwelt in Deutschlande e.V..
Stimmberechtigtes Mitglied der Arbeitsgruppe Disruptive Innovationen und Künstliche Intelligenz und der Arbeitsgruppe Migration, Asyl und Integration der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
Mitglied des Bundestages seit 2013.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenSachsen-Anhalt
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Unterausschuss Globale Gesundheit
- Auswärtiger Ausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.