Abgeordnete

Thomas Dietz
© DBT/ Inga Haar
Thomas Dietz, AfD
Buchdrucker

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. März 1967 in Karl-Marx-Stadt (jetzt Chemnitz); aufgewachsen im Erzgebirge, verheiratet, drei erwachsene Kinder
Nach Abschluss der 10. Klasse Ausbildung zum Buch- und Offsetdrucker; 20 Jahre tätig in der polygraphischen Industrie; anschließend Selbständigkeit; Tätigkeit im Baunebengewerbe- und Immobilienbereich; seit 2017 Arbeit im Wahlkreisbüro eines Bundestagsabgeordneten.
Stellvertretender Vorsitzender und Pressesprecher des AfD-Kreisverbandes Erzgebirge; Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion im Erzgebirgskreis; Stadtrat in Lugau.
Mitgliedschaft in verschiedenen Vereinen, unter anderem im Gewerbeverein Lugau-Gersdorf e.V. (über zehn Jahre Vorsitzender); Mitglied der Sächsischen Israelfreunde e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.