Abgeordnete

Esther Dilcher
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Esther Dilcher, SPD
Rechtsanwältin und Notarin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 18. September 1965 in Hofgeismar; evangelisch; verheiratet; drei Kinder.
1985 Abitur an der Albert-Schweitzer-Schule Hofgeismar; 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg;
1998 Eintritt in die SPD.
Seit 1999 Rechtsanwältin; 2001 bis 2013 Stadtverordnete in Hofgeismar; seit 2016 Notarin;
Seit 2017 Mitglied im Deutschen Bundestag, dort Mitglied im Haushaltsausschuss mit dem Unterausschuss für Fragen der Europäischen Union, Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, Mitglied der Tarifgemeinschaft der SPD–Bundestagsabgeordneten,
Mitglied im Vorstand des Arbeiter-Samariter-Bundes Regionalverband Kassel-Nordhessen, Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule, Gründungsmitglied des Mütterzentrums Hofgeismar, Freiwillige Feuerwehr Hofgeismar, TSG Hofgeismar, TTC Hofgeismar, VFG Verein für Fitness und Gesundheit, Frauen helfen Frauen e.V. als Träger des Frauenhauses im Landkreis Kassel, Förderverein der Evangelischen Kindertagesstätte Hofgeismar, Förderverein der Würfelturmschule Hofgeismar, Europa Union Kassel e.V., AWO, ver.di
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzende
Ordentliches Mitglied
- Haushaltsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Schriftführer/in
- Rechtsausschuss
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.