Abgeordnete
Robert Farle
© Robert Farle/ Stefan Schäfer
Robert Farle, AfD
Rechtsanwalt, Steuerberater
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Februar 1950 in Bitz; geschieden; zwei Kinder.
Ausbildung, beruflicher Werdegang: 1968 Abitur; 1974 Volks- und Betriebswirtschaftslehre; 1974 bis 1990 Kaufmännische Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen; seit 1990 Geschäftsführer der FSW Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH; 1993 Steuerberater; 1997 bis 2010 Wirtschaftsprüfer; seit 1999 Geschäftsführer der Marcks und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH; seit 2006 Rechtsanwalt; 2012 bis 2013 Geschäftsführer der Farle, Laux und Petermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Politische und gesellschaftliche Funktionen: 1968 Eintritt in die DKP (Deutsche Kommunistische Partei); 1976 bis 1992 Abgeordneter/Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Gladbeck; danach parteilos; Mai 2015 Eintritt in die AfD; 2016 bis 2021 Mitglied im Landtag von Sachsen-Anhalt; seit 2021 Mitglied im Deutschen Bundestag.
Ehrenamt: seit 2008 Vorsitzender „SeeSportClub Seeburg e. V.“
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenSachsen-Anhalt
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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