Abgeordnete
Otto Fricke
© Otto Fricke/Christian Kaufels
Otto Fricke, FDP
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. November 1965 in Krefeld; evangelisch; verheiratet; drei Kinder.
1985 Abitur; 15 Monate Bundeswehr in Deutschland und den Niederlanden; ab 1986 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg; 1992 erstes juristisches Staatsexamen; 1995 zweites Staatsexamen in Düsseldorf.
Seither Tätigkeit als Rechtsanwalt in Krefeld-Uerdingen.
Bis 2002 parlamentarischer Berater der FDP-Bundestagsfraktion in Bonn und Berlin; 2002 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2009 bis 2013 Parlamentarischer Geschäftsführer und haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion; 2014 bis zum Beginn der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Partner der internationalen Unternehmensberatung CNC AG.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
Seit Juni 2020 Träger des Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland am Bande.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.