Abgeordnete

Hans-Peter Friedrich
© Henning Schacht
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. März 1957 in Naila; evangelisch-lutherisch; verheiratet; fünf Kinder.
Abitur am Gymnasium in Naila. 15 Monate Wehrdienst. Studium der Rechtswissenschaften in München und Augsburg, 1986 2. juristisches Staatsexamen, Promotion zum Dr. jur.; Studium der Wirtschaftswissenschaften in Augsburg, 1986 Vordiplom für Diplom-Ökonomen; anschließend Studium der Volkswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen.
1988 Regierungsrat im Bundesministerium für Wirtschaft, zuletzt Ministerialrat; 1991 Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Referent der CSU-Landesgruppe im Arbeitskreis Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, 1993 persönlicher Referent des damaligen Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe Michael Glos.
Seit 1974 Mitglied der CSU, seit 1998 Vorsitzender der Bundeswahlkreiskonferenz im Bundeswahlkreis Hof/Wunsiedel; seit 1999 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Oberfranken, seit Juli 2011 Bezirksvorsitzender der CSU Oberfranken.
Seit 1998 Mitglied des Bundestages, 2005 bis 2009 als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständig für die Bereiche „Verkehr, Bau, Stadtentwicklung, Tourismus, Kommunalpolitik“.
Von September 2009 bis März 2011 Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
2011 bis 2013 Bundesminister des Innern, Dezember 2013 bis Februar 2014 Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Februar 2014 bis Oktober 2017 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Von Oktober 2017 bis Oktober 2021 Vizepräsident des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
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Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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