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Abgeordnete

Hans-Peter Friedrich
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Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Schützenstraße 1
95028 Hof


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Rechtsanwalt, Berlin


Funktionen in Unternehmen
  • Berlin University of Digital Sciences gemeinnützige GmbH, Berlin,
  • Mitglied des Strategischen Beirates (bis 05.01.2023)
  • Friedrich-Baur-GmbH, Altenkunstadt,
  • Mitglied des Beirates, monatlich, 4.300,00 EUR, Brutto (bis 31.12.2021); monatlich, 3.680,00 EUR, Brutto (ab 01.01.2022)
  • Münchener Verein Krankenversicherung a.G., München,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, 2022, 14.000,00 EUR, Brutto


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW), Berlin,
  • Mitglied des Politischen Beirates
  • China-Brücke e.V., Potsdam,
  • Vorsitzender des Vorstandes (bis 06.12.2022)
  • Committee on German-Chinese Relations e.V., Berlin,
  • 1. Vorsitzender des Vorstandes (bis 08.12.2022)
  • Deutsch-Ungarisches Jugendwerk e.V., Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Oberfranken Offensiv e.V., Bayreuth,
  • Mitglied des Beirates
  • Stiftung Datenschutz, Leipzig,
  • Mitglied des Beirates (bis 02.06.2022)
  • Stiftung Familienunternehmen, Stuttgart,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Stiftung Martinsberg des Diakoniewerkes Martinsberg e.V., Naila,
  • 2. Vorsitzender des Vorstandes
  • Wirtschaftsbeirat der Union e.V. (WBU), München,
  • Mitglied des Präsidiums (bis 25.10.2022)
  • Wirtschaftsregion Hochfranken e.V., Hof,
  • Vorsitzender des Vorstandes (bis 09.12.2022)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.