Abgeordnete

Tessa Ganserer
© Tessa Ganserer/Peter Kuckuk
Tessa Ganserer, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Ingenieurin Wald- und Forstwirtschaft (FH)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Mai 1977 in Zwiesel; verheiratet; zwei Kinder.
Qualifizierter Hauptschulabschluss; 1992 bis 1995 Berufsausbildung zur Forstwirtin; 1995 bis 1997 Fachabitur; 1997 bis 1998 Zivildienst an der Werkstätte für Behinderte in Regen; 1998 bis 2001 Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau; 2001 bis 2006 Studium der Wald- und Forstwirtschaft; 2005 bis 2013 persönliche Mitarbeiterin bei Dr. Christian Magerl, Mitglied des Landtages Bayern.
Seit 1998 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; 2008 bis 2018 Bezirksvorstand Grüne Mittelfranken; 2013 bis 2021 Mitglied des Bayerischen Landtags; 2013 bis 2018 Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie; 2013 bis 2021 Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes; zuletzt stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes; 2013 bis 2018 Mitglied im Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten; 2014 bis 2018 Mitglied in der Enquete-Kommission 'Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern, 2018 bis 2021 queerpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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