Abgeordnete

Dr. Alexander Gauland
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Dr. Alexander Gauland, AfD
Publizist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 20. Februar 1941 in Chemnitz; evangelisch; verheiratet; ein Kind.
1959 Abitur in Karl-Marx-Stadt, anschließend Flucht in den Westen; 1960 Ergänzungsprüfung zum Abitur in Darmstadt; Studium der Geschichte, Politikwissenschaft und Jura in Marburg und Gießen; 1966 erstes Staatsexamen; 1970 Promotion; 1971 zweites Staatsexamen.
1970 bis 1972 Mitarbeiter des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung; 1974 bis 1975 Presseattaché am Generalkonsulat in Edinburgh; 1975 bis 1977 Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 1977 bis 1986 Büroleiter des Frankfurter Oberbürgermeisters; 1987 bis 1991 Staatssekretär in der hessischen Staatskanzlei; 1991 bis 2006 Herausgeber und Geschäftsführer der Märkischen Allgemeinen Zeitung in Potsdam.
Mitglied der CDU, Austritt; Gründungsmitglied der AfD; 2013 bis 2017 stellvertretender Bundessprecher; Dezember 2017 bis Dezember 2019 Bundessprecher; Ehrenvorsitzender der AfD; seit Februar 2014 Vorsitzender des Landesverbands Brandenburg; 2014 bis 2017 Mitglied des Landtags Brandenburg; seit Oktober 2014 Vorsitzender der AfD-Fraktion, Wissenschafts-, Forschungs- und Kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion; Alterspräsident des Landtags.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; bis 2021 Vorsitzender der AfD-Fraktion; seit 2021 Ehrenvorsitzender der AfD-Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen
Brandenburg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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