Abgeordnete

Knut Gerschau
© Knut Gerschau/Tobias Wölki
Knut Gerschau, FDP
Geschäftsführer

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. Juli 1961 in Bremerhaven; ledig; zwei Kinder.
Abitur in Bremen; Wehrdienst in Schleswig-Holstein und in Bremen.
1984 Gründung der Gerschau.Kroth.Werbeagentur GmbH; Geschäftsführender Gesellschafter der LEADS-Marketing GmbH.
Seit über vierzig Jahren Mitglied der FDP; früher stellvertretender Landesvorsitzender in Bremen, Landesvorsitzender in Niedersachsen und fünf Jahre stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen; früher im Vorstand verschiedener Ebenen der FDP; Landesvorsitzender des Liberalen Mittelstandes Niedersachsen e. V..
Jahrelang im Vorstand der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung, zuletzt deren Vorsitzender; seit 2013 Mitglied im Kuratorium der Rudolf-von-Bennigsen-Stiftung; Vorsitzender der Gesellschaft der Freunde der Rudolf-von-Bennigsen-Stiftung e. V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.