Abgeordnete
Albrecht Glaser
© Albrecht Glaser
Albrecht Glaser, AfD
Jurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Januar 1942 in Worms; konfessionslos; verheiratet; vier Kinder.
1963 Abitur am humanistischen Gymnasium Worms, Studium der Rechts-, Staats- und Verwaltungswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Tübingen und Speyer; 1969 1. Juristische Staatsprüfung, 1973 2. Juristische Staatsprüfung;
1973 bis 1975 Persönlicher Referent des Rektors der Universität Heidelberg; 1975 bis 1979 Regierungsrat in der Finanzverwaltung Baden-Württemberg; 1979 bis 1988 Bürgermeister in Baden-Württemberg in Bretten und Waldbronn; 1988 bis 1995 Beigeordneter/Erster Beigeordneter des Landeswohlfahrtsverband Hessen; 1995 bis 2002 Stadtrat/Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main; 2002 bis 2007 Geschäftsführer eines Wohnungsbau- und Verwaltungsunternehmens;
Zahlreiche Tätigkeiten in Aufsichtsräten (z. B. Fraport, Frankfurter Messe, Mainova), Stiftungsräten und Verbänden Langjährige; Tätigkeit im Hessischen Städtetag, in den Finanzausschüssen des Deutschen Landkreistags und Deutschen Städtetags;
Mitglied der Jungen Union und der CDU von 1971 bis 2011;
2013 Gründungsmitglied der AfD, Alternative für Deutschland, Landessprecher Hessen, 2015 bis 2019 Stellvertretender Bundessprecher, Vorsitzender der AfD-Bundesprogrammkommission;
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2017
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
- Finanzausschuss
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
- Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.