Abgeordnete

Dr. Ingeborg Gräßle
© Dr. Ingeborg Gräßle/ Thomas Zender
Dr. Ingeborg Gräßle, CDU/CSU
Journalistin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. März 1961 in Großkuchen; römisch-katholisch; ledig.
1980 Abitur am Hellenstein-Gymnasium in Heidenheim; Volontariat und Redakteurin bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung 1980 bis 1984; 1984 bis 1989 Studium der romanischen Sprachen, Geschichte und Politikwissenschaft in Stuttgart und Paris; 1990 Gruppenleiterin Öffentlichkeitsarbeit im Konrad-Adenauer-Haus 1990; 1991 bis 1994 Promotion zum Dr. phil. über den europäischen Fernsehkulturkanal ARTE an der FU Berlin.
1995 bis 1996 Sprecherin der Stadt Rüsselsheim; 1996 bis 2004 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Heidenheim und 2001 bis 2004 stellvertretende Fraktionsvorsitzende; seit 1999 Mitglied im CDU-Landesvorstand Baden-Württemberg; 2015 bis 2019 Landesvorsitzende der Frauenunion Baden-Württemberg; 2001 bis 2019 Vorsitzende des CDU-Kreisverbands Heidenheim.
2004 bis 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments; 2007 bis 2014 Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe in der EVP; 2014 bis 2019 Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses.
Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.