Direkt zum Hauptinhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen

Abgeordnete

Fabian Gramling
Copyright anzeigen/ausblenden

Fabian Gramling

© DBT/Stella von Saldern

Fabian Gramling, CDU/CSU

Prüfungsleiter in der Wirtschaftsprüfung M.A.

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Land Baden-Württemberg, Stuttgart,
  • Mitglied des Landtages


Funktionen in Unternehmen
  • RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gemeinnützige GmbH, Ludwigsburg,
  • Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates
  • RKH Orthopädische Klinik Markgröningen gemeinnützige GmbH, Markgröningen,
  • Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates
  • RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH, Ludwigsburg,
  • Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates
  • Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH, Mannheim,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis Februar 2022)


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Landkreis Ludwigsburg, Ludwigsburg,
  • Mitglied des Kreistages


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Blockchain Bundesverband e.V., Landesgruppe Baden-Württemberg, Berlin,
  • Mitglied des politischen Beirates
  • Europa-Union Deutschland e.V. (EUD), Landesverband Baden-Württemberg, Stuttgart,
  • Mitglied des Landesvorstandes
  • Gesellschaft für intelligente Energie- und Ressourcennutzung e. V., Stuttgart,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Wirtschaftsrat der CDU e.V., Stuttgart,
  • Mitglied im Landesvorstand des jungen Wirtschaftsrats in Baden-Württemberg (bis Dezember 2021)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.