Abgeordnete

Fabian Gramling
© Fabian Gramling/Fabian Beckmann
Fabian Gramling, CDU/CSU
Bankkaufmann (M. A.)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. April 1987 in Stuttgart; verheiratet.
Abitur; Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Kreissparkasse; Duales Studium an der DHBW in Stuttgart; Berufsbegleitendes Masterstudium mit Schwerpunkt Steuerlehre, Bilanzierung und Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim; Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
2016 bis 2021 CDU-Landtagsabgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg und arbeitsmarktpolitischer Sprecher; Tätigkeit im Ausschuss für Europa und Internationales sowie im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.
Seit Mai 2019 Mitglied des Kreistages des Landkreises Ludwigsburg; Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion.
Vorsitzender des Fördervereins der Sportkreisjugend e. V.; stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU, Kreisverband Ludwigsburg; Vorsitzender der CDU Region Stuttgart, Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg sowie Vorsitzender der Kommission Digitalisierung, Innovation und Start-Ups.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.