Abgeordnete

© Oliver Grundemann/ Tobias Koch
Oliver Grundmann, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. August 1971 in Stade; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
1987 Realschulabschluss in Stade.1990 Ausbildungsabschluss zum Chemielaboranten in Buxtehude.1993 Abitur über den 2. Bildungsweg auf dem Wirtschaftsgymnasium in Stade. 1995 Ende zweijährige Bundeswehrdienstzeit als Reserveoffizier der Panzertruppe in Cuxhaven (jetzt Hauptmann d.R.). 2001 Erstes juristisches Staatsexamen in Hamburg, 2005 Zweites juristisches Staatsexamen am OLG Celle.
Seit 2001 Assistent der Geschäftsleitung, anschließend Justiziar/Rechtsanwalt, dann leitender Syndikus in inhabergeführter, mittelständischer Unternehmensgruppe im Bereich der Umweltdienstleistungen. Dort ab 2007 Gründung und Aufbau eines Tochterunternehmens für die Entwicklung eines Recyclingverfahrens für den High-Tech-Werkstoff CFK als Geschäftsführer. 2010 erfolgreiche Anlageninbetriebnahme. 2011 Auszeichnung mit dem Deutschen Rohstoffeffizienzpreis durch den Bundeswirtschaftsminister und weitere Auszeichnung „Ort im Land der Ideen 2012“.
1987 Eintritt in die Junge Union, dort später Stadt-, Kreis- und Bezirksvorsitzender. 1987 Eintritt in die CDU, 2003 bis 2020 Vorsitzender der CDU Hansestadt Stade und Mitglied in übergeordneten parteipolitischen Gremien. Seit 2020 Ehrenvorsitzender der CDU Stade. 1996 bis 2021 Mitglied im Rat. 2011 bis 2016 stellvertretender Bürgermeister der Hansestadt Stade. Seit 2001 Abgeordneter im Stader Kreistag, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion und Vorsitzender des Kreislaufwirtschafts- und Abfallausschuss. Jeweils direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2013.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.