Abgeordnete

Olav Gutting
© Olav Gutting/Tobias Koch
Olav Gutting, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Oktober 1970 in Karlsruhe; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
Oktober 1990 Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim; Auslandsstudium an der Stetson University, De Land/USA, Schwerpunkt Soziologie und Internationales Recht; 1997 erstes juristisches Staatsexamen an der Universität Heidelberg; 1999 zweites juristisches Staatsexamen in Leipzig/Dresden.
Januar 2000 bis Mai 2000 Rechtsanwalt in der Kanzlei Rittershaus & Partner, Frankfurt/Mannheim; seit 2000 selbstständiger Rechtsanwalt und Sozius der Kanzlei „Gutting Steuerberater und Rechtsanwälte“; seit 2019 Fachanwalt für Erbrecht.
Seit September 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2013 Mitglied des Fraktionsvorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.