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Abgeordnete

Thomas Heilmann
© Piet Truhlar
Thomas Heilmann, CDU/CSU
Jurist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Juli 1964 in Dortmund; ledig; vier Kinder.
Abitur im Stadtgymnasium von Dortmund; 1985 bis 1989 Jurastudium in Bonn und München mit Auslandssemester in Harvard; zweites juristisches Staatsexamen; 1990 bis 1993 juristisches Referendariat in München mit Arbeit als freier Journalist u.a. für die FAZ und die Tagesthemen; längere Stationen bei der Unternehmensberatung McKinsey in München und der Marketingabteilung der Lufthansa in New York; seit 1990 Mitgründer, Startfinanzierer und Kleingesellschafter verschiedener Start-Ups – darunter mytoys, Xing, Pixelpark und Facebook; 1998 Gastprofessor an der Universität der Künste; 1999 von Angela Merkel zum ehrenamtlichen Internetbeauftragten der CDU ernannt; 2009 in den Vorstand von Save the Children Deutschland berufen und 2010 zum Vorsitzenden gewählt; seit 2013 Vorsitzender der CDU im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf; 2012 bis 2016 Senator für Justiz- und Verbraucherschutz im Land Berlin; seit 2016 als erster Deutscher Non-Executive Director im Vorstand von Save the Children International; seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.