Abgeordnete
Thomas Heilmann
© Piet Truhlar
Thomas Heilmann, CDU/CSU
Jurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Juli 1964 in Dortmund; ledig; vier Kinder.
Abitur im Stadtgymnasium von Dortmund; 1985 bis 1989 Jurastudium in Bonn und München mit Auslandssemester in Harvard; zweites juristisches Staatsexamen; 1990 bis 1993 juristisches Referendariat in München mit Arbeit als freier Journalist u.a. für die FAZ und die Tagesthemen; längere Stationen bei der Unternehmensberatung McKinsey in München und der Marketingabteilung der Lufthansa in New York; seit 1990 Mitgründer, Startfinanzierer und Kleingesellschafter verschiedener Start-Ups – darunter mytoys, Xing, Pixelpark und Facebook; 1998 Gastprofessor an der Universität der Künste; 1999 von Angela Merkel zum ehrenamtlichen Internetbeauftragten der CDU ernannt; 2009 in den Vorstand von Save the Children Deutschland berufen und 2010 zum Vorsitzenden gewählt; seit 2013 Vorsitzender der CDU im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf; 2012 bis 2016 Senator für Justiz- und Verbraucherschutz im Land Berlin; seit 2016 als erster Deutscher Non-Executive Director im Vorstand von Save the Children International; seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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