Abgeordnete

Gabriela Heinrich
© Gabriela Heinrich/Marco Leibetseder
Gabriela Heinrich, SPD
Redakteurin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren 1963 in Berlin; verheiratet, ein Kind.
Abitur; Studium an der FU und an der TU Berlin der Slawistik, Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft und Medienberatung. Abschluss als Diplom-Medienberaterin;
1991 Eintritt in die SPD; bis 2013 Redakteurin bei einem großen Nürnberger Software-Unternehmen; 2002 bis 2013 Stadträtin in Nürnberg, Bäderbeauftragte und Sprecherin für Integration; seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2014 bis 2017 stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der SPD-Bundestagsfraktion; 2014 bis 2019 stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion; 2015 bis 2019 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates; 2017 bis 2019 Generalberichterstatterin für die Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz (Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung); 2018 bis 2019 Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat; seit Oktober 2019 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion; verantwortlich für die Bereiche Außen-, Verteidigungs-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik; seit 2019 Stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
Seit 1998 Ehrenamtliche Vorsitzende von pro familia Nürnberg e.V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.