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Abgeordnete

Wolfgang Hellmich, SPD
© DBT/Stella von Saldern
Wolfgang Hellmich, SPD

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Mai 1958 in Welver-Meyerich; verheiratet; drei Kinder.
Evangelische Volksschule in Welver; Abitur am Archigymnasium Soest; Lehramtsstudium in Münster.
1986 bis 2012 Hauptamtlicher Geschäftsführer für die SPD in Dortmund, Düsseldorf, Unna, Hamm und für die Ruhr-SPD; 2002 bis 2008 Geschäftsführer einer Grundstücksgesellschaft in Dortmund.
Evangelische Kirche von Westfalen, Bielefeld; Mitglied des Ständigen Ausschusses für politische Verantwortung, ehrenamtlich; Mitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE); IG Metall; Mitglied der Richterwahlausschüsse am Verwaltungsgericht Arnsberg und Oberverwaltungsgericht Münster.
1976 Eintritt in die SPD; von da an ständig ehrenamtlich in der Kommunalpolitik in Welver, Münster, Soest und Bad Sassendorf sowie im Ruhrgebiet tätig; 1986 bis 2012 Hauptamtlicher Geschäftsführer für die SPD in Dortmund, Düsseldorf, Unna, Hamm und für die Ruhr-SPD.
Seit Juni 2012 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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