Abgeordnete
© Anke Hennig/SPD Bramsche
Anke Hennig, SPD
Qualifizierte Kindertagespflegeperson
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 7. Oktober 1964 in Osnabrück; verheiratet; drei Kinder.
Wirtschaftsabitur an der Privatschule Völker in Osnabrück; Taxifahrerin in Bramsche; 1989 Büroassistentin in Hamburg; 1990 Büroarbeit in Bramsche (Baustoffhandel und Autovermietung); von 2002 bis 2006 Taxifahrerin.
Aufenthalt mit den Kindern in Australien; Arbeit im Einzelhandel bei einem deutschen Discounter; Rückkehr 2008.
Berufstätigkeit in der Kindertagespflege; Zertifizierung 2009 als qualifizierte Kindertagespflegeperson; Arbeit an einer Grundschule in Bramsche mit gemeinsamen Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Nachmittagsangeboten.
1986 Eintritt in die SPD; ehrenamtlichen Tätigkeiten; seit 2011 Mitglied des Ortsrates in Achmer; 2015 Mitglied des Rates der Stadt Bramsche; Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Sport; Mitglied des Ausschusses für Schule und Kultur.
Seit Januar 2018 Ortsbürgermeisterin in Achmer.
Mitgliedschaften: Hospizverein Bramsche e.V, Schützenverein Achmer e.V. von 1986 (Hofstaat seit 2019), Heimatverein Achmer e.V., Arbeiterwohlfahrt, Verein zur Pflege von Städtepartnerschaften Bramsche e.V., Humanistische Vereinigung K.d.ö.R., Gemischter Chor Achmer (passiv).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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