Abgeordnete

Torsten Herbst
© Torsten Herbst/ karsten prausse fotodessign
Torsten Herbst, FDP
Diplom-Kaufmann (FH)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 23. August 1973 in Dresden.
1992 Abitur am Gymnasium Dresden-Plauen; 1992 bis 1993 Zivildienst im Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt; 1993 bis 1998 Studium International Business Studies an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden FH und John-Moores-University Liverpool, Abschluss als Diplom-Kaufmann (FH); seit 1999 Berufliche Tätigkeit im Bereich Strategische Kommunikation und Marketing.
2004 bis 2014 Mitglied des Sächsischen Landtages, Parlamentarischer Geschäftsführer; 2005 bis 2019 Generalsekretär der FDP Sachsen; seit 2019 Landesschatzmeister der FDP Sachsen und Mitglied im FDP-Bundesvorstand; seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages, Obmann im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie Stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss.
2010 bis 2016 Mitglied der Versammlung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM); seit 2017 Mitglied im Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur; seit 2017 Vorstandsmitglied der Parlamentsgruppe Schienenverkehr.
2017 und 2021 Spitzenkandidat der FDP Sachsen zur Bundestagswahl.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Stellv. Delegationsmitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.