Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

Bernhard Herrmann
© Bernhard Herrmann/Karla Mohr
Bernhard Herrmann, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Wasserbauingenieur

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. Januar 1966 in Luckenwalde; verheiratet; drei Kinder.
1982 bis 1985 Berufsausbildung mit Abitur; Facharbeiter für Wasserbautechnik; 1985 bis 1987 Grundwehrdienst; 1987 bis 1992 Studium Diplom-Wasserbauingenieur TU Dresden; 1992 bis 1997 angestellter Planungsingenieur und Projektleiter; 1997 bis 2020 Gesellschafter/Geschäftsführer Bau- und Konzeptplanung.
Seit 2007 Sachkundiger Einwohner, Planungs-, Bau- und Umweltausschüsse Chemnitz; seit 2014 Stadtrat in der Stadt Chemnitz; Mitgliedschaft im Bündnis Bürgerenergie, Bund der Energieverbraucher und Trägerverein Umweltzentrum Eine-Welt-Haus e. V..
Seit 2018 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; seit 2019 Ortschaftsrat in Grüna in der Stadt Chemnitz für Bündnis 90/Die Grünen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.