Abgeordnete

Bernhard Herrmann
© Bernhard Herrmann/Karla Mohr
Bernhard Herrmann, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Wasserbauingenieur

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. Januar 1966 in Luckenwalde; verheiratet; drei Kinder.
1982 bis 1985 Berufsausbildung mit Abitur; Facharbeiter für Wasserbautechnik; 1985 bis 1987 Grundwehrdienst; 1987 bis 1992 Studium Diplom-Wasserbauingenieur TU Dresden; 1992 bis 1997 angestellter Planungsingenieur und Projektleiter; 1997 bis 2020 Gesellschafter/Geschäftsführer Bau- und Konzeptplanung.
Seit 2007 Sachkundiger Einwohner, Planungs-, Bau- und Umweltausschüsse Chemnitz; seit 2014 Stadtrat in der Stadt Chemnitz; Mitgliedschaft im Bündnis Bürgerenergie, Bund der Energieverbraucher und Trägerverein Umweltzentrum Eine-Welt-Haus e. V..
Seit 2018 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; seit 2019 Ortschaftsrat in Grüna in der Stadt Chemnitz für Bündnis 90/Die Grünen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.