Abgeordnete

Katja Hessel
© Katja Hessel/ Frank Boxler
Katja Hessel, FDP
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Mai 1972 in Nürnberg; evangelisch; verheiratet.
1987 bis 1982 Grundschule Georg-Ledebour-Str Nürnberg; 1982 bis 1991 Johannes-Scharrer-Gymnasium Nürnberg, Abschluss Abitur; Studium der Rechtswissenschaften an der FAU in Erlangen; Berufsexamina Steuerberaterin (Zulassung ruhend), Rechtsanwältin (Zulassung ruhend), Fachanwältin für Steuerrecht; Partnerin der Sozietät HES Hessel Engelhardt Schoderer, Nürnberg.
Schatzmeisterin im Verein Hilfe für Krebskranke Nürnberg, e. V.; Mitglied im Stiftungsrat der DLRG Stiftung Bayern.
Seit 1999 Mitglied der FDP, zurzeit Kreisvorsitzende der FDP Nürnberg; stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Bayern, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP.
2002 bis 2007 Mitglied im Kreistag Nürnberger Land; 2008 bis 2013 Mitglied des Bayerischen Landtags; Mitglied der Bayerischen Staatsregierung als Staatssekretärin für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
2020 bis Ende der 19. Wahlperiode Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages.
Seit 08.12.2021 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Finanzen
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.