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Abgeordnete

Susanne Hierl
© Susanne Hierl/Tobias Rothmüller
Susanne Hierl, CDU/CSU
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. September 1973 in Eichstätt; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1992 Abitur Ostendorfer Gymnasium Neumarkt i. d. OPf.; 1992 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Regensburg, Abschluss erstes juristisches Staatsexamen; 1997 bis 1999 Referendariat in Nürnberg und San Francisco, Abschluss zweites juristisches Staatsexamen; 2000 Zulassung als Rechtsanwältin und 2016 Fachanwältin für Steuerrecht.
2000 Eintritt als Rechtsanwältin bei Rödl & Partner; 2009 Übernahme Teamleitung im Bereich „International Expatriate Consulting“; 2013 Ernennung zum Partner bei Rödl & Partner; seit Oktober 2021 ruhendes Arbeitsverhältnis.
Seit 2008 Gemeinderätin und 2014 bis 2020 stellvertretende Bürgermeisterin in Berg bei Neumarkt i. d. OPf.; seit 2014 Kreisrätin im Kreistag des Landkreises Neumarkt i. d. OPf.; seit 2020 weitere stellvertretende Landrätin im Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
Mitgliedschaften u. a.: bis 2021 Mitglied im IHK Ausschuss Bayern zur Lohnsteuer; Sportverein DJK/SV Berg; Kolping; Freiwillige Feuerwehr Berg; Katholischer Deutscher Frauenbund Neumarkt i. d. OPf.; FU.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Unterausschuss Europarecht
- Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
- Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“
- Rechtsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.