Abgeordnete
Nicole Höchst
© Nicole Höchst/ Hagen Schnauss
Nicole Höchst, AfD
Schuldirektorin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. Februar 1970 in Homburg (Saar); römisch-katholisch; vier Kinder.
1989 Abitur; 2. Staatsexamen für das Lehramt Sekundarstufe II; 1999/2001 Referendariat an der Liebfrauenschule Mülhausen; Februar 2001 bis Juli 2002 Vertriebsleiterin Deutschland Mitte/Nord für GUESS USA; 2002 bis 2007 Studienrätin am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung Rheydt-Mülfort; 2007 bis 2012 Studienrätin am staatl. Speyer-Kolleg; 2009 bis 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut. Regierungsschuldirektorin a. D.; 2015 bis 2019 Leiterin Bundesfachausschuss (BFA) 6 Kultur, Medien, Schule, Hochschule der AfD; 2015 bis 2019 Mitglied Bundesprogrammkommission; stellvertr. Vorsitzende KV Speyer; seit 2017 Mitglied BFA 4 Familie und Demografie; seit Oktober 2017 Mitglied des Bundestages
19. Bundestag: Mitglied des Ausschuss für „Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ und „Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung“; Obfrau der AfD-Fraktion in der Enquete Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“; Obfrau im Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“; stellvertretende Vorsitzende Kuratorium Desiderius Erasmus Stiftung; 2019 Stadträtin Speyer.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.