Abgeordnete
Hendrik Hoppenstedt
© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch
Dr. Hendrik Hoppenstedt, CDU/CSU
Jurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Juni 1972 in Großburgwedel; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1978 bis 1992 Schulbesuche in Thönse, Großburgwedel und Abingdon (England); Abitur am Gymnasium Großburgwedel; 1992 bis 1993 Wehrdienst und Ausbildung zum Reserveoffizier; derzeitiger Dienstgrad: Oberstleutnant der Reserve; 1993 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Lausanne und Würzburg, Promotion. 1999 bis 2001 Referendariat in Hannover mit Stationen am Landgericht, der Staatsanwaltschaft und der Bezirksregierung. Wahlstation beim Bundesrat in Berlin und bei der Deutschen Botschaft in den USA (Washington D.C.).
2002 bis 2005 Angestellter bei der Allianz Versicherungs-AG (Zweigniederlassung Berlin), erst als Assistent der Geschäftsleitung, dann als Bereichsleiter, zeitgleich Rechtsanwalt;
2005 bis 2013 Bürgermeister der Stadt Burgwedel, seit 1997 Mitglied der CDU; Mitglied im Präsidium der CDU Niedersachsen, Bezirksvorsitzender Hannover, Vorsitzender der CDU in der Region Hannover, Kreisvorsitzender;
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; November 2016 bis März 2018 Stellvertretender Vorsitzender Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Seit März 2018 Staatsminister bei der Bundeskanzlerin.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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