Abgeordnete

Hendrik Hoppenstedt
© Dr. Hendrik Hoppenstedt/ Tobias Koch
Dr. Hendrik Hoppenstedt, CDU/CSU
Jurist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Juni 1972 in Großburgwedel; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1978 bis 1992 Schulbesuche in Thönse, Abingdon (England) und am Gymnasium Großburgwedel (Abitur); 1992 bis 1993 Wehrdienst und Ausbildung zum Reserveoffizier; derzeitiger Dienstgrad Oberstleutnant der Reserve; 1993 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Passau, Lausanne und Würzburg mit anschließender Promotion; 1999 bis 2001 Referendariat in Hannover mit Stationen am Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft und der Bezirksregierung; Wahlstation beim Bundesrat in Berlin und bei der Deutschen Botschaft in den USA (Washington D.C.); 2002 bis 2005 Angestellter bei der Allianz Versicherungs-AG, zuletzt als Bereichsleiter; zeitgleich Rechtsanwalt; 2005 bis 2013 Bürgermeister der Stadt Burgwedel.
Seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2018 bis 2021 Staatsminister bei der Bundeskanzlerin und Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowie Koordinator für die Bund-Länder-Beziehungen; seit 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag; seit 2021 Ordentliches Mitglied im Ältestenrat; seit 2021 Ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates.
Seit 1997 Mitglied der CDU; seit November 2008 Vorsitzender des CDU Kreisverbands Hannover-Land; 2009 bis 2022 Vorsitzender der CDU in der Region Hannover; 2010 Beisitzer im Landesvorstand der CDU in Niedersachsen; seit August 2009 Beisitzer im Vorstand des CDU Bezirksverbandes Hannover; derzeit Mitglied im Präsidium der CDU Niedersachsen; Vorsitzender CDU Bezirksverband Hannover Vorsitzender CDU Kreisverband Hannover-Land.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNiedersachsen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.