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Abgeordnete

Gyde Jensen
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Gyde Jensen

© Gyde Jensen/ Tobias Holzweiler

Gyde Jensen, FDP

Politikwissenschaftlerin (M.A.)

Wortbildmarke der FDP-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Eichhofstraße 27-29
24116 Kiel


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Potsdam,
  • Referentin, Rückkehrrecht


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Aktion Deutschland Hilft e.V., Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Auswärtiges Amt, Berlin,
  • Mitglied im Beirat des Unidas-Frauennetzwerkes zwischen Deutschland, Lateinamerika und der Karibik (bis Dezember 2022)
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat, Berlin,
  • Mitglied des Beratenden Ausschusses für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe
  • Mitglied des Beratenden Ausschusses für Fragen der dänischen Minderheit
  • Vertretendes Mitglied des Beratenden Ausschusses für Fragen der friesischen Volksgruppe
  • Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Stiftungsrates
  • Schleswig-Holsteinischer Landtag, Kiel,
  • Mitglied des Gremiums für Fragen der deutschen Minderheit in Nordschleswig
  • Mitglied des Gremiums für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD), Bonn,
  • Mitglied des Zuse-School-Beirates
  • Europäisches Jugendparlament in Deutschland e.V., Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Freiheit für die Westsahara e.V., Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Leibniz-Gemeinschaft, Berlin,
  • Mitglied des Senats

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.