Abgeordnete

Gyde Jensen
© Gyde Jensen/ Tobias Holzweiler
Gyde Jensen, FDP
Politikwissenschaftlerin (M.A.)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. August 1989 in Rendsburg; verheiratet; zwei Kinder.
2009 Abitur Jungmannschule Eckernförde, 2012 Bachelor of Arts Anglistik/ Nordamerikanistik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2017 Master of Arts Internationale Politik/Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; 2015 bis 2017 Kommunikationsreferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit; seit 2010 Mitglied bei der FDP und den Jungen Liberalen (Ämter: 2011 bis 2014 Mitglied Landesvorstand der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein; 2017 bis 2019 stellvertretende Vorsitzende FDP-Kreisverband Rendsburg-Eckernförde, 2019 bis 2021 Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde); seit 2015 Mitglied im Landesvorstand der FDP Schleswig-Holstein; seit 2021 Mitglied im Bundesvorstand der FDP;
Mitglied des Kuratoriums von „Europäisches Jugendparlament in Deutschland e.V.“;
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2017; in der 19. Wahlperiode: Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Mitglied der Ostseeparlamentarierkonferenz, Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie Mitglied des FDP-Fraktionsvorstandes.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Ostseeparlamentarierkonferenz - Baltic Sea Parliamentary Conference (BSPC)
- Parlamentarische Versammlung des Europarates
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.