Abgeordnete

© Andreas Jung/ Otto Kasper
Andreas Jung, CDU/CSU

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. Mai 1975 in Freiburg im Breisgau; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1994 Abitur Nellenburggymnasium, Stockach; 1994 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften Universität Konstanz; 2000 1. Juristisches Staatsexamen Konstanz; 2002 2. Juristisches Staatsexamen Freiburg; seit 2003 Rechtsanwalt, Kanzlei Rittershaus Mannheim.
1991 bis 1993 Ortsvorsitzender JU Stockach; 1993 bis 1999 Kreisvorsitzender JU Konstanz; 2000 bis 2002 JU Bundesvorstand; 2002 bis 2005 Bezirksvorsitzender JU Südbaden; seit 1995 Mitglied Kreisvorstand CDU Konstanz; 2007 bis 2011 Kreisvorsitzender CDU Konstanz; 2011 bis Oktober 2017 Bezirksvorsitzender CDU Südbaden; seit 2001 Mitglied Landesvorstand und seit 2011 Mitglied Präsidium CDU Baden-Württemberg.
Seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2010 bis 2017 Vorsitzender des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (PBnE); 2013 bis 2017 Beauftragter für Klimaschutz der Fraktion; 2015 bis 2019 Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe; seit 2016 Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Baden Württemberg im Deutschen Bundestag; 2018 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Finanzen, Haushalt und Kommunales; 2019 bis 2021 Co-Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung; Juli 2021 Orden „Chevalier de la Legion d'Honneur“ der Französischen Republik; seit Dezember 2021 klima- und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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