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Abgeordnete

Ingmar Jung
© Ingmar Jung/Tobias Koch
Ingmar Jung, CDU/CSU

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. April 1978 in Wiesbaden-Sonnenberg; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1998 Abitur in Wiesbaden; 1998 bis 1999 Grundwehrdienst in Lahnstein und Mainz; 1999 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Mainz; 2005 bis 2007 Referendariat am LG Bad Kreuznach, Kreisverwaltung Mainz-Bingen und Landgericht Mainz. ; 2007 bis 2010 selbständiger Rechtsanwalt in Eltville am Rhein; 2009 bis 2013 Landesvorsitzender der Jungen Union Hessen; 2001 bis 2016 Stadtverordneter in Eltville am Rhein, ab 2011 Fraktionsvorsitzender; Septembre 2010 bis Oktober 2017 Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Seit 2009 Mitglied im Landesvorstand der CDU Hessen; seit Februar 2020 Kreisvorsitzender der CDU Wiesbaden.
MdB seit Oktober 2017.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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