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Abgeordnete

Rainer Keller
© Rainer Keller/Tom Költgen
Rainer Johannes Keller, SPD
Krankenpfleger und Notfallsanitäter

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. Dezember 1965 in der Gemeinde Drevenack, jetzt Hünxe; geschieden; ein Kind.
Zivildienst im Rettungsdienst der Stadt Essen beim Arbeiter-Samariter-Bund e.V.; 1991 bis 1993 hauptberufliche Tätigkeit als Rettungssanitäter/Rettungsassistent; 1993 bis 1996 Ausbildung zum staatlich examinierten Krankenpfleger.
Danach Tätigkeit vorwiegend in der Intensivpflege in Düsseldorf und Dinslaken; seit 2001 tätig in verschiedenen Positionen im Bereich des Vertriebs und Marketings von Medizinprodukten; Dezember 2016 Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter an der Nobiz in Düren.
Ehrenamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst und Katastrophenschutz, unter anderem als Kreisbeauftragter für den Katastrophenschutz im DRK und als Fachberater im Krisenstab des Kreises Wesel; ehrenamtlicher stellvertretender Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Wesel e.V.
Mitgliedschaften: DRK, Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. und Verdi.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.