Abgeordnete

Michael Hannes Kießling
© DBT/ Stella von Saldern
Michael Kießling, CDU/CSU
Diplom-Bauingenieur (FH)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. Mai 1973 in Rüti, Schweiz; evangelisch; geschieden; zwei Kinder.
1991 bis 1993 Zeitsoldat; 1991 bis 1993 Bundeswehr Kempten; seit 1993 Reserveoffizier; seit 2003 Major der Reserve; 1998 bis 2000 Kundenbetreuer (Nemetschek AG, München); 2000 bis 2004 Produktmanager (Nemetschek Technologie GmbH, München); 2004 bis 2006 Business Development Manager (Nemetschek Deutschland GmbH, München); 2006 bis 2008 Business Manager (Nemetschek AG, München); 2008 bis 2009 Leiter Produktmanagement (Nemetschek Allplan GmbH, München); 2009 bis 2011 Senior Business Manager (Nemetschek Allplan GmbH, München); 2011 bis 2014 Senior Product Manager (Nemetschek Allplan Systems GmbH, München); 2014 bis 2017 erster Bürgermeister der Gemeinde Denklingen.
Seit 2014 Kreisrat und Mitglied des Kreisausschusses des Landkreises Landsberg am Lech; seit 1989 Mitglied der Bergwacht Weilheim; 2007 bis 2015 zweiter Vorsitzender Sportverein Lengenfeld.
Seit 2014 Mitglied des Landesvorstandes der KPV (Kommunalpolitische Vereinigung der CSU); seit 2011 stellvertretender Vorsitzender CSU Kreisverband; seit 2015 Vorsitzender CSU Ortsverband Denklingen-Fuchstal-Unterdießen; 2011 bis 2014 Vorsitzender CSU Ortsverband Pürgen; 2009 bis 2011 Schriftführer CSU Kreisverband; 2009 bis 2011 Stellvertretender Vorsitzender CSU Ortsverband Pürgen;
1988 Eintritt in die JU Weilheim.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.