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Abgeordnete

Michael Hannes Kießling
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Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Michael Kießling, CDU/CSU

Diplom-Bauingenieur (FH)

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Profile im Internet
Stellvertretender Vorsitz

Funktionen in Unternehmen
  • BIMWORLD Germany GmbH, Herrsching,
  • Mitglied im Programmkomitee der BIMWORLD München


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,
  • Mitglied des Stiftungsrates
  • Mitglied des Konvents der Baukultur
  • Hochschule Augsburg, Augsburg,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Klinikum Landsberg am Lech, Landsberg am Lech,
  • Stellv. Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
  • Landkreis Landsberg am Lech, Landsberg am Lech,
  • Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bayerischer Landes-Sportverband e.V. (BLSV), München,
  • Vorsitzender des Kreisverbandes Landsberg am Lech, ehrenamtlich
  • Bundesstiftung Bauakademie, Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich (bis 17.03.2022)
  • Stellv. Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
  • Kultur am Ammersee e.V., Schondorf am Ammersee,
  • Mitglied des Board of Patrons, ehrenamtlich
  • solid UNIT e.V., Berlin,
  • Mitglied des Klimabeirates, ehrenamtlich
  • Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss, Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.