Abgeordnete
Anne König
© Anne König/Anja Tiwisina
Anne König, CDU/CSU
Gesamtschulrektorin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. Dezember 1984 in Münster; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
2004 Abitur Gymnasium Mariengarden in Borken-Burlo; 2004 bis 2010 Studium Lehramt GHR Schwerpunkt HR, Fächer Mathematik und Geschichte an der Universität Duisburg-Essen (1. Staatsexamen) / Referendariat am Studienseminar Bocholt, Realschule Rhede (2. Staatsexamen); 2010 Lehrerin an der Realschule Rhede; 2013 Lehrerin an der Gesamtschule Rhede; 2017 Didaktische Leiterin der Abraham-Frank-Sekundarschule in Velen; 2020 Didaktische Leiterin der Julia-Koppers-Gesamtschule Borken-Raesfeld.
1999 bis 2019 Mitglied der Jungen Union; seit 2000 Mitglied der CDU und Frauen Union; seit 2001 in unterschiedlichen Vorstandsfunktionen innerhalb der CDU Borken; seit 2007 Beisitzerin CDU-Bezirksvorstand Münsterland dadurch beratendes Mitglied im CDU Kreisvorstand im Kreis Borken; seit 2007 Mitglied des Kreistages im Kreis Borken; seit 2009 Mitglied im Vorstand der CDU-Kreistagsfraktion im Kreis Borken (dadurch Mitglied im Sparkassenzweckverband der Sparkasse Westmünsterland); seit 2015 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion.
Präsidentin Frauenschützen Münsterland e.V.; Mitglied Westfalia Gemen e.V.; Mitglied im Vorstand der ehemaligen Mariengardener e.V.; Mitglied im LandFrauenortsverband Hoxfeld; Mitglied im Bocholter Handwerksmuseum e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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