Abgeordnete
Bärbel Kofler
© Dr. Bärbel Kofler/ Maximilian König
Dr. Bärbel Kofler, SPD
Sprachwissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 24. Mai 1967 in Freilassing.
1983 Mittlere Reife. 1983 bis 1986 Banklehre. 1987 Fachhochschulreife (Zweiter Bildungsweg), 1987 bis 1992 Informatikstudium an der FH Rosenheim, 1992 bis 1996 Studium der Sprachwissenschaften, Russisch und Spanisch an der Universität Salzburg. 1998 Promotion Dr. phil.
1986 bis 1987 Bankangestellte. 1996 bis 1999 Angestellte einer Salzburger Tourismusfirma, 1999 bis 2001 DAAD-Lektorin in Moskau, 2001 bis 2002 Sprachlehrerin Deutsch als Fremdsprache, Russisch. 2002 bis 2004 Dozentin an einer Zivildienstschule.
Gewerkschaftsmitglied seit 1986, z. Zt. GEW; Mitglied der AWO.
1991 Eintritt in die SPD, 1996 bis 2007 Ortsvorsitzende Bad Reichenhall, 2001 bis 2007 Unterbezirksvorsitzende Berchtesgadener Land, Mitglied im Bezirksvorstand Oberbayern, stellvertretende Vorsitzende der Bayerischen SPD-Landesgruppe.
Mitglied des Bundestages seit 2004.
Seit März 2016 Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.