Abgeordnete

Enrico Komning
© Enrico Komning/ Ulrike Wojtaszek
Enrico Komning, AfD
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren 1968 in Stralsund, aufgewachsen in Viereck OT ETS, verheiratet, 4 Kinder, 2 Enkelkinder.
1985 Zehnklassige Polytechnische Oberschule (Abschluss POS mit Auszeichnung, Lessingmedaille in Gold); 1988 Berufsausbildung mit Abitur zum Baufacharbeiter; September 1988 bis Januar 1990 Wehrdienst beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“; 1990 angestellter Maurer; 1991 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität; 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1998 Zweites Juristisches Staatsexamen (Volljurist); 1998 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; seit 2000 selbstständiger Rechtsanwalt; seit 2003 Inhaber und Geschäftsführer KOMNING Rechtsanwälte.
Seit 1991 Mitglied der Greifswalder Burschenschaft Rugia (DB!), (jetzt Altherrenverband); seit 1998 Mitglied bei den Wirtschaftsjunioren Deutschland (seit 2008 Fördermitglied); 2001 bis 2016 Mitglied des Verwaltungsrates des Bundes der Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern (zuletzt stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender, Abgabe wegen MdL-Tätigkeit); 2000 bis 2001 Mitglied der Partei Rechtsstaatlicher Offensive (SCHILL-Partei), Landesvorstandsmitglied (verantwortlich für Rechts- und Sicherheitspolitik).
2010 bis 2012 Mitglied in der Freien Demokratischen Partei (FDP), Mitglied im Landesvorstand und im Landesfachausschuss Inneres und Recht, Landratskandidatur für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Ratsherr und Fraktionsvorsitzender der Fraktion FDP/Freie Bürger im Stadtparlament Neubrandenburg, sachkundiger Einwohner für die Kreistagsfraktion FDP/FW/WLGR.
Seit 2014 Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD), 2015 bis 2016 Beisitzer im Kreisvorstand Mecklenburgische Seenplatte, seit 2015 Beisitzer im Landesvorstand Mecklenburg-Vorpommern (Landesjustiziar), Mitglied im Landesfachausschuss „Freiheit und Recht in Sicherheit“, Direktkandidatur für die Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2016 im Wahlkreis 3 (Neubrandenburg II), Listenkandidat für die Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 4 der AfD-Landesliste.
2016 bis 2017 Mitglied des Landtages in Mecklenburg-Vorpommern und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag (stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Asyl- und Europapolitischer Sprecher, Mitglied des Innen- und Europaausschusses, Mitglied der Ostseeparlamentarierkonferenz, Mitglied im Parlamentsforum Südliche Ostsee).
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages, in der 19. WP ordentliches Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie im Unterausschuss für Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne, stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur, Mitglied der Ostseeparlamentarierkonferenz, Mitglied im Parlamentskreis Regiopole.
Seit Oktober 2019 Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.