Abgeordnete

Carina Konrad
© Carina Konrad/Fotostudio Eidens-Holl
Carina Konrad, FDP
Diplom-Agraringenieurin (FH)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. September 1982 in Simmern/ Hunsrück; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1999 Schulabschluss Sekundarabschluss 2 (IGS Kastellaun); 2001 staatlich Geprüfte Landwirtin; 2002 Fachhochschulreife (FOS Bad Kreuznach, Bildungsgang Agrarwirtschaft); 2005 Diplom-Ingenieurin (FH Bingen, Studiengang Agrarwirtschaft).
Seit 2005 Mitgesellschafterin im Landwirtschaftlichen Betrieb „Birkenheier GbR“ in Bickenbach; seit 18. Mai 2016 Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Weber im RLP - wissenschaftliche Mitarbeiterin.
Seit 2009 Vorsitzende des Vereins landwirtschaftlicher Fachbildung Simmern-Birkenfeld; seit 2009 Mitarbeit im Kreisvorstand des Bauern-und Winzerverbandes Rhein Hunsrück; seit 2010 Mitglied im Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit beim Bauern-und Winzerverband rheinland-nassau;
Seit 2015 Mitglied der Freien Demokraten; seit 2017 Mitglied im Berufsbildungsausschuss der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz; seit 2016 Kreisvorsitzende der FDP im Rhein-Hunsrück Kreis; 2017 Kandidatin zur Bundestagswahl (Platz 4 der Landesliste RLP, Wahlkreis 200 Rhein-Hunsrück/Mosel);
Seit September 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.