Abgeordnete
Philip Krämer
© Philip Krämer/ Stefan Kaminski
Philip Krämer, Bündnis 90/Die Grünen
Kulturmanager
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. Februar 1992 in Frankfurt am Main; ledig.
Schulbildung: 2011: Allgemeine Hochschulreife an der Edith-Stein-Schule in Darmstadt
Berufsausbildung: 2013 bis Februar 2021: Studium Joint Bachelor Philosophie/Soziologie an der TU Darmstadt.
beruflicher Werdegang: 2011 bis 2012: Freiwilliges Soziales Jahr in einer teilstationären Tagesgruppe der Arbeiterwohlfahrt Darmstadt; 2013 bis 2017: Kulturreferent des Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Darmstadt; 2015 bis 2018: Betreuung von FSJ/BFD-Gruppen bei der Arbeiterwohlfahrt Südhessen; 2016 bis 2019: Persönlicher Referent für Kultur bei Martina Feldmayer, MdL; 2018 bis 2019: Redenschreiber bei Hildegard Förster-Heldmann, MdL; 2018 bis 2019: Bereichsleiter Finanzen und Personal im 806qm (Kulturbetrieb)
Mitgliedschaften: Vorsitzender des Beirats Flexible Jugendhilfe Darmstadt ; Beisitzer im Vorstand vom Kinderschutzbund KV Darmstadt; Bündnis ‘90/ Die Grünen; Grüne Jugend Hessen; Deutsch-Israelische Gesellschaft; Förderverein Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung; Darmstädter Kunstverein; Förderverein Liberale Synagoge; Deutsches Rotes Kreuz; Feuerwehrverein Darmstadt Innenstadt; TC Bessungen 2000 Darmstadt; Vielbunt; Institut für Sozialkritik Freiburg; SV Darmstadt 1898; Deutsche Gesellschaft
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.