Direkt zum Hauptinhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen

Abgeordnete

Philip Krämer
Copyright anzeigen/ausblenden

Philip Krämer

© Philip Krämer/ Stefan Kaminski

Philip Krämer, Bündnis 90/Die Grünen

Kulturmanager

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Wahlkreisbüro Philip Krämer
Lauteschlägerstraße 38
64289 Darmstadt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Bündnis 90/Die Grünen Hessen, Wiesbaden,
  • Landesvorsitzender


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Bündnis 90/Die Grünen Hessen, Wiesbaden,
  • Landesvorsitzender (bis 20.11.2021), monatlich, 4.500,00 EUR, Brutto


Funktionen in Unternehmen
  • Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG, Darmstadt,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Stadt Darmstadt, Darmstadt,
  • Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, monatlich, 565,00 EUR, Brutto


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. AG Darmstadt, Darmstadt,
  • Vorsitzender
  • Deutscher Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V., Darmstadt,
  • Mitglied des Vorstandes
  • Flexible Jugendhilfe e.V., Darmstadt,
  • Vorsitzender des Beirates
  • Heinrich-Böll-Stiftung Hessen e.V., Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Beirates (bis 20.11.2021)
  • Teamsport Deutschland, Berlin,
  • Mitglied des Beirates


Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
  • Logopädie Südwest GmbH, Mörfelden-Walldorf
  • 2022, 30.000,00 EUR, Brutto


Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
  • ELNET Deutschland e.V., Berlin,
  • Übernahme der Reisekosten, 2022: 3.975,40 EUR

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.