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Abgeordnete

Anette Kramme
© Anette Kramme/ Robert Freiberger
Anette Kramme, SPD
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. Oktober 1967 in Essen; evangelisch; ledig.
Abitur, Gymnasium a. d. Wolfskuhle in Essen. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth, zwei Staatsexamina. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Mitgliedschaften bei Ver.di; AWO; Vdk; BRK; IG Metall; Deutscher Tierschutzbund; Tierschutzverein Bayreuth und Umgebung e.V. 1876.
Seit 1988 Mitglied der SPD; seit 1998 Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Bayreuth; 2007 bis 2019 Vorsitzende des SPD-Bezirks Oberfranken; 2007 bis 2017 Mitglied im Landesvorstand der BayernSPD; 2009 bis 2017 Mitglied im Präsidium der BayernSPD; Dezember 2011 bis November 2013 Mitglied im Bundesvorstand der SPD.
Mitglied des Bundestages seit 1998; 2009 bis 2013 Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales; seit 17. Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin, seit März 2018 beim Bundesminister für Arbeit und Soziales (statusrechtlich Oktober 2017/März 2018 bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Tätigkeit im BMAS).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.