Abgeordnete

Renate Künast
© Renate Künast/Laurence Chaperon
Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. Dezember 1955 in Recklinghausen; verheiratet.
Studium der Sozialarbeit und der Rechtswissenschaften; 1977 bis 1979 Sozialarbeiterin in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel; 1985 zweites Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwältin.
Seit 1979 Mitglied der Alternativen Liste Berlin; 2000 bis 2001 Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen; 1989 bis 2000 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin; 1989 bis 1990 und 1998 bis 2000 Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.
Seit 2002 Mitglied des Bundestages; 2001 bis 2005 Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft; Oktober 2005 bis 2013 Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; 2014 bis 2017 Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag.
Mitglied des Kuratoriums der Berliner AIDS-Hilfe e. V.; Ehrenmitglied der Internationalen Raoul Wallenberg Stiftung; Internationalen Angelo Roncalli Komitees; Ehrenmitglied der Interessengemeinschaft für gesunde Lebensmittel; Mitglied der Deutschen Akademie für Fußballkultur; des Deutschen Juristinnenbundes e. V.; der Dr. Hauschka Community; bei Slow Food; in der Strafverteidigervereinigung; stellvertretendes Mitglied im Beirat Marktwächter Digitale Welt (19. WP); Mitglied des Nationalen Kampagne Komitee des No Hate Speech Movement DE; Beirat RechtGrün e. V.; Kuratorium „Forum Recht“ (19. WP); Kommission zur „Aufarbeitung Colonia Dignidad“ (19. WP); Vorsitzende ASEAN-Parlamentariergruppe (19. WP).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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