Abgeordnete
Markus Kurth
© Markus Kurth/ Stefan Kaminiski
Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen
Politikwissenschaftler
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. April 1966 in Beuel, jetzt Bonn-Beuel; römisch-katholisch; ein Kind.
1976 bis 1985 Kardinal-Frings-Gymnasium in Bonn. 1985 bis 1987 Zivildienst beim Caritasverband Bonn. 1987 bis 1993 Studium der Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin.
1994 bis 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Soziologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 1997 bis 1998 Arbeitslosigkeit, Politikberatung, 1998 bis 2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Initiativkreis Emscherregion mit den politischen Schwerpunkten Regionalentwicklung im Ruhrgebiet, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wohnungspolitik, 2000 bis 2002 Bildungsmanager bei der Heinrich-Böll-Stiftung Nordrhein-Westfalen.
Mitglied im Verein „Kunst und Kultur im Quartier e.V.“ und der Heinrich-Böll-Stiftung Nordrhein-Westfalen; Mitglied im Beirat der BAG Integrationsfirmen.
2000 bis 2003 Kreisvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in Dortmund, Bezirks-, Landes- und Bundesdelegierter, Mitglied in der Landes- sowie Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpolitik.
Mitglied des Bundestages seit 2002; 2002 bis 2013 sozial - und behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, seit Dezember 2013 rentenpolitischer Sprecher.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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