Abgeordnete

Klaus Mack
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Klaus Mack, CDU/CSU
Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 28. April 1973 in Günzburg; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1992 Abitur am Helfensteingymnasium Geislingen/Steige;
1992 bis 1994 Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst bei der Gemeinde Sontheim an der Brenz und beim Landratsamt Heidenheim;
1994 bis 1996 Studium an der Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für öffentliche Verwaltung, Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH);
1996 bis 1997 Zivildienst beim katholischen Jugendreferat in Ulm/Donau;
1997 bis 2000 Hauptamtsleiter und Kurgeschäftsführer bei der Gemeinde Enzklösterle;
2000 bis 2006 Bürgermeister der Gemeinde Enzklösterle;
2006 bis 2021 Bürgermeister der Stadt Bad Wildbad (Wiederwahl 2014)
Vorsitzender Regionalverband Nordschwarzwald;
seit 2014 Mitglied des Kreistags in Calw, stellv. Fraktionsvorsitzender; Stellvertretender Kreisvorsitzender CDU Kreisverband Calw; Mitglied im Landesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV)
Vize-Präsident Heilbäderverband Baden-Württemberg; Mitglied im Forschungsbeirat des dwif; Mitglied im Aufsichtsrat der Schwarzwald Tourismus GmbH; Vorsitzender Forum Weisstanne e.V.
Vorsitzender Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord (bis 10/2021); Vorsitzender Tourismusausschuss des Gemeindetags Baden-Württemberg (bis 10/2021); Mitglied im Landestourismusbeirat Baden-Württemberg (bis 10/2021); Mitglied im Wirtschafts-, Verkehrs- und Tourismusausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (bis 10/2021)
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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