Abgeordnete
Volker Mayer-Lay
© Volker Mayer-Lay/Tobias Koch
Volker Mayer-Lay, CDU/CSU
Rechtsanwalt, Mediator
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Juni 1981 in Überlingen; römisch-katholisch; ledig.
1988 bis 2001 Grundschule Nußdorf und Allgemeinbildendes Gymnasium Überlingen; 2001 Abitur; 2001 bis 2002 Grundwehrdienst beim 4./St/FmBtl 10 in Sigmaringen; 2002 bis 2008 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz; 2008 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2008 bis 2010 juristisches Referendariat u.a. am Landgericht Konstanz, Staatsanwaltschaft Konstanz, Verwaltungsstation am Regierungspräsidium Tübingen; 2010 Zweites Juristisches Staatsexamen Juni; 2010 Zulassung zur Anwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg; Juli 2010 Aufnahme der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei „Mayer-Lay und Kollegen“ in Überlingen; 2013 Ausbildung zum Mediator & Systemischen Coach; November 2013 Fortbildung zum Mediator -Bereich Wirtschaft & Arbeit: Wirtschaftsmediator; Dezember 2014 Die Rechtsanwaltskammer Freiburg verleiht die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht“; Dezember 2015 Die Rechtsanwaltskammer Freiburg verleiht die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“; März 2017 Ernennung zum ADAC Vertragsanwalt für den Bereich Überlingen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.