Abgeordnete

Alexander Müller
© Alexander Müller/ Elias Grundler
Alexander Müller, FDP
Diplom-Informatiker

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. Juli 1969 in Bendorf am Rhein; verheiratet; drei Töchter und ein Sohn; wohnhaft in Niedernhausen im Taunus.
Aufgewachsen in Koblenz-Rübenach, Studium der Informatik an der Universität Kaiserslautern und der Fernuniversität Hagen, Abschluss Diplom-Informatiker. Wehrdienst 1988/1989 bei der Heeresflugabwehr; trat später wieder als Reservist in die Bundeswehr ein, kurz nach Aufstellung des Kommandos Cyber – und Informationsraum; Oberstleutnant der Reserve; seit 2006 fliegt er selbst, seit 2010 hat er eine Berufspilotenlizenz (FAA CPL).
Seit 1989 bis zum Einzug in den Deutschen Bundestag freiberuflicher Software-Entwickler; seit 2008 öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger.
1991 Eintritt in die FDP; seit 2009 im Landesvorstand der FDP Hessen; seit 2016 im Präsidium der FDP Hessen.
Mitglied des Kreistags Rheingau-Taunus und Vorsitzender der Gemeindevertretung Niedernhausen.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.