Abgeordnete

Detlef Müller
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Detlef Müller (Chemnitz), SPD
Lokomotivführer

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 20. August 1964 in Karl-Marx-Stadt (jetzt Chemnitz); verheiratet; vier Kinder.
1971 bis 1981 Besuch der Allgemeinbildenden Oberschule; 1981 bis 1983 Ausbildung zum Lokomotivführer; berufsbegleitende Weiterbildung zum Ausbilder, Prüfer und Kontrolleur für Lokomotiv- und Triebfahrzeugführer der Deutschen Bahn AG; seit 1983 Lokomotivführer (Diesel- und E-Traktion); seit 2002 Teamleiter „Fahrzeuge und Personal“ und seit 2009 Teamleiter „Disposition, Security und Qualität“ bei der Erzgebirgsbahn in Chemnitz.
Mitglied Verein Kinderheim Indira Gandhi; Mitglied Freiwillige Feuerwehr Klaffenbach; Mitglied Niners Chemnitz e. V.; Mitglied im Chemnitzer Fußballclub, ESV Lok Chemnitz und weiteren Sportvereinen; Mitglied Förderverein Gymnasium Einsiedel, im Chemnitzer Kabarett, im sächsischer Eisenbahnmuseum e. V., Eisenbahnfreunde „Richard Hartmann“ e. V., schalom e. V., Mitglied der Eisenbahn-Verkehrsgewerkschaft EVG, Mitglied der AWO Chemnitz.
Seit 1990 Mitglied der SPD; Vorstandsmitglied im SPD-Unterbezirk Chemnitz und stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirkes Chemnitz; zwischen 1999 bis 2019 Ortschaftsrat Chemnitz-Klaffenbach und stellvertretender Ortsvorsteher in Chemnitz-Klaffenbach; seit 1994 Stadtrat in Chemnitz, dort 1999 bis 2005 und ab 2014 Vorsitzender der SPD-Fraktion; Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität; Mitglied des Deutschen Bundestages 2005 bis 2009 und seit Dezember 2014.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
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Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
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Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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