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Abgeordnete

Detlef Müller
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Detlef Müller

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Detlef Müller (Chemnitz), SPD

Lokomotivführer

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Dresdner Str. 38
09130 Chemnitz

Altmarkt 13A
08523 Plauen

Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Stellvertretendes Mitglied

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn Chemnitz, Chemnitz,
  • Teamleiter „Disposition, Security- und Qualität“, Rückkehrrecht


Funktionen in Unternehmen
  • Chemnitzer Verkehrs-AG, Chemnitz,
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • DB Station&Service AG, Berlin,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 31.12.2022), jährlich, 7.700,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 500,00 EUR, Brutto
  • Die Autobahn GmbH des Bundes, Berlin,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (ab 17.06.2022), jährlich, 5.000,00 EUR, Brutto
  • Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz (VVHC), Chemnitz,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
  • Post und Eisenbahnen, Bonn,
  • Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates (bis 31.08.2022)
  • Sparkasse Chemnitz, Chemnitz,
  • Mitglied des Verwaltungsrates, monatlich, 400,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2021, 1.500,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 1.800,00 EUR, Brutto
  • Mitglied des Kreditausschusses
  • Stadt Chemnitz, Chemnitz,
  • Mitglied des Stadtrates, monatlich, 450,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2021, 2.190,00 EUR, Brutto; (ab 02.11.2021), monatlich, 300,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 942,50 EUR, Brutto
  • Fraktionsvorsitzender (bis 01.11.2021)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.