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Abgeordnete

Sepp Müller
© Sepp Müller/Tobias Koch
Sepp Müller, CDU/CSU
Diplomierter Bankbetriebswirt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Januar 1989 in Lutherstadt Wittenberg; konfessionslos; ledig; ein Kind.
2007 Abitur am Paul-Gerhardt Gymnasium in Gräfenhainichen, 2007 bis 2010 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Wittenberg, 2010 bis 2013 Abschluss zum Bankfachwirt (IHK), Prüfung zur Ausbildereignung, 2013 bis 2014 Studium zum Bankbetriebswirt, 2014 bis 2015 Managementstudiengang der Frankfurt School of Finance and Management für die Qualifikation zum diplomierten Bankbetriebswirt. 2010 bis 2015 Selbstständiger Finanzberater bei der S-Die Finanzberater Sparkassen GmbH, 2015 bis 2017 Firmenkundenberater bei der Deutschen Kreditbank AG in Halle. Seit 2020 Vorsitzender des Tourismusverbandes WelterbeRegion Anhalt-Dessau-Wittenberg.
Seit 2004 Mitglied der JU, seit 2005 Mitglied der CDU, 2015 stellvertretender Vorsitzender CDU-Regionalverband Gräfenhainichen, seit 2018 Mitglied Kreisvorstand und Mitgliederbeauftragter, seit 2018 Vorsitzender Landesfachausschuss Finanzen der CDU.
Seit 2007 Mitglied des Kreistages Wittenberg, seit 2009 Mitglied des Stadtrates Gräfenhainichen, seit Oktober 2017 Mitglied des Bundestages. Seit Oktober 2020 Vorsitzender Tourismusverband WelterbeRegion Anhalt-Dessau-Wittenberg.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.