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Abgeordnete

Michelle Müntefering
© Michelle Müntefering/ Stefan Kuhn
Michelle Müntefering, SPD
Journalistin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. April 1980 in Herne; evangelisch-lutherisch; verheiratet.
1997 bis 1998 Ausbildung zur Kinderpflegerin; 2000 Abitur; 2002 bis 2007 Studium des Journalismus und PR mit dem Abschluss Bachelor of Arts; 2008 bis 2010 Volontariat bei der Vorwärts Verlagsgesellschaft mbH in Berlin.
2003 bis 2008 Freie Journalistin in der Öffentlichkeitsarbeit; 2008 bis 2009 Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Bundestages; seit 2010 Freie Journalistin.
Mitgliedschaften unter anderem bei Die Falken, Amnesty International, IG BCE, Europa Union, AWO, Vizepräsidentin der Deutsch-Türkischen Gesellschaft.
1999 Eintritt in die SPD; seit 2002 stellvertretende Vorsitzende der SPD Herne; 2004 bis 2014 Mitglied des Landesvorstandes NRW SPD; 2004 bis 2013 Stadtverordnete im Rat der Stadt Herne.
Seit 2013 Mitglied des Bundestages; seit März 2018 Staatsministerin im Auswärtigen Amt.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzende
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.