Abgeordnete

Tobias Peterka
© Tobias Matthias Peterka/Hagen Schnauss
Tobias Matthias Peterka, AfD
Diplom-Jurist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. September 1982 in Achern; ledig.
2002 Abitur; 2002 bis 2003 Wehrdienst, Stetten a. k. M.; 2003 bis 2010 Studium Rechtswissenschaften, Universität Bayreuth; 2004 bis 2010 Studium Wirtschaftsjurist (Univ.), Universität Bayreuth; Diplom-Wirtschaftsjurist 2010; Erstes Juristisches Staatsexamen 2010.
Einzelunternehmer 2005 bis 2012; 2012 bis 2016 Jurist im Bereich Insolvenzverwaltung sowie Rechtsabteilungen von mittelständischen Unternehmen; 2015 bis 2016 Lehrauftrag für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Fachschule für Hotelmanagement Pegnitz; 2016 Jurist im Öffentlichen Dienst.
März 2013 Eintritt in die AfD, Gründungsmitglied Landesverband Bayern, Bezirksverband Oberfranken und Kreisverband Bayreuth-Forchheim (AfD); 2013 bis 2018 Kreisvorsitzender Bayreuth (AfD); 2013 bis 2015 Landesvorsitzender der Jungen Alternative Bayern; seit 2015 Bezirksvorsitzender Oberfranken (AfD)
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.